Die Unterschriftensammlung war ein voller Erfolg: 3.205 Unterschriften, davon 2.992 gültig – weit mehr als die nötigen 2.380. Dennoch versuchte die OB den Bürgerwillen zu blockieren. 
Deshalb stellten wir einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. Diesem wurde stattgeben.

Bruchsaler Gemeinderat erklärte am 29.09.2025 den Bürgerentscheid einstimmig für zulässig.

Dennoch hatten wir ein Problem:

Übwohl die Gemeindeordnung vorsieht, daß unverzüglich über die Gültigkeit des Bürgerbegehrens entschieden wird, legte die Stadt Bruchsal den Termin dafür auf den allerletzten Tag der erlaubten 2-Monatsfrist: auf den 29.09.2025

Wie wir erfuhren , plante die OB vorher noch einen Vertragsabschluß mit einem Windkraftbetreiber.

Da die Stadt ein von uns sofort erbetenes Gespräch bisher verweigerte, mußten wir davon ausgehen, dass geplant war, auf diese Art vollendete Tatsachen zu schaffen und das Bürgerbegehren zu hintertreiben.

Wir hatten deshalb erfolgreich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe  gestellt!



 

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Bürgerentscheid ist zulässig

  • 2.992 gültige Unterschriften
  • Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe
  • Bruchsaler Gemeinderat erklärte am 29.09.2025 den Bürgerentscheid einstimmig für zulässig.

Spenden

Beide Maßnahmen kosten uns zusammen ca. 6.000 €, wir bitten um Spenden:

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