Bürgerbegehren
Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene in Deutschland.
Es ermöglicht den Bürgern einer Gemeinde, Stadt oder eines Landkreises, über eine bestimmte kommunale Angelegenheit selbst abzustimmen oder zumindest eine Abstimmung darüber herbeizuführen.
So können Bürger Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen, ohne dass diese ausschließlich vom Gemeinderat oder Stadtrat getroffen werden.
Ablauf
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
(§21, Absatz 3 der Kommunalverordnung von Baden-Württemberg)
Um den Bau weiterer Windräder im Bruchsaler Stadtwald zu verhindern, werden wir ein Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid durchführen.
Ein Bürgerbegehren ist eine streng formalisierte Form einer freien Unterschriftensammlung seitens der Bürger Bruchsal und deren Gemeinden.
Ist das Bürgerbegehren korrekt durchgeführt und die nötige Unterschriftenzahl erreicht (s.u.), hat der Gemeinderat die Pflicht, das Anliegen der Bürger aus dem Bürgerbegehren in der Sache freiwillig und vollständig zu übernehmen oder einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Mit dem u.U. daraus folgenden Bürgerentscheid stimmen die wahlberechtigten Bürger verbindlich über eine Sachfrage ab, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegt.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat die gleiche Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss und ist dann damit verbindlich (tritt in Kraft).
Die 1. Phase heißt Bürgerbegehren
Der Bruchsaler Gemeinderat beschließt am Tag X (möglicherweise Ende Mai/ Juni), für die jeweiligen Teilgebiete ein Ausschreibungsverfahren für Windkraftanlagen zu starten. Die Bürgerinitiative (BI) „Kein Windrad im Wald“ sammelt ab diesem Tag X Unterschriften von Bruchsaler Bürgern.
Damit der Bürgerentscheid zustande kommt, müssen 7% der zur Kommunalwahl Berechtigten unterschrieben haben.
Die Frist dafür beträgt 3 Monate ab dem Tag X.
Die 2. Phase heißt Bürgerentscheid
Nachdem die Unterschriften bei der Stadt durch unsere BI eingereicht wurden, muss der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigen. Dies muss spätestens 2 Monate nach der Einreichung der Unterschriften des Bürgerbegehrens erfolgen.
Im Vorfeld hat die Gemeinde eine schriftliche Information für alle Stimmberechtigten herauszugeben, in der beide Seiten ihre Argumente zur Sachfrage im gleichen Umfang darlegen können.
Danach führt die Gemeinde den Bürgerentscheid (wie eine Wahl) durch, der spätestens nach weiteren 4 Monaten stattfinden muss.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist für den Gemeinderat bindend, wenn sich mind. 20% der Stimmberechtigten für „Ja“ oder „Nein“ entschieden haben.

Ein Bürgerbegehren ist der Prozess, der zur Einleitung eines Bürgerentscheids dient.
Ein Bürgerentscheid ist das eigentliche Abstimmungsergebnis der Bürger.
Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren
- Das Anliegen muss in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde oder Stadt fallen.
- Das Begehren muss klar formuliert und rechtlich umsetzbar sein.
- Oft gibt es Fristen, innerhalb derer ein Bürgerbegehren eingereicht werden muss (z. B. nach einer Entscheidung des Stadtrats).
- Ein Kostendeckungsvorschlag ist häufig erforderlich, wenn das Vorhaben Kosten verursacht.
Anmerkungen/ Zahlen:
Die Beschreibung gilt für das sog. kassatorische Bürgerbegehren (nur noch möglich).
Kommunalwahl berechtigte Bürger Bruchsal und Gemeinden: ca. 36.000
Bürgerbegehren (mind. erforderliche % der Bürger): 7%: ca. 2.520 Bürger
Bürgerentscheid (mind. erforderliche % der Bürger): 20%: ca. 7.200 Bürger
