Bürgerbegehren
Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene in Deutschland.
Es ermöglicht den Bürgern einer Gemeinde, Stadt oder eines Landkreises, über eine bestimmte kommunale Angelegenheit selbst abzustimmen oder zumindest eine Abstimmung darüber herbeizuführen.
So können Bürger Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen, ohne dass diese ausschließlich vom Gemeinderat oder Stadtrat getroffen werden.
Ablauf
1. Initiative: Eine Gruppe von Bürgern stellt ein Thema in den Mittelpunkt, das sie verändern oder auf die Agenda setzen möchten.
2. Unterschriftensammlung: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens müssen eine bestimmte Anzahl an Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern in der betreffenden Gemeinde sammeln. Die benötigte Zahl hängt von der Größe der Gemeinde ab.
3. Prüfung: Das Bürgerbegehren wird von der zuständigen Behörde (z. B. dem Stadtrat) auf Zulässigkeit geprüft. Dabei wird geprüft, ob die rechtlichen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
4. Bürgerentscheid: Wird das Bürgerbegehren zugelassen, folgt in der Regel ein Bürgerentscheid. Dabei stimmen die Bürger direkt über das Thema ab – vergleichbar mit einem Referendum. Ein solcher Entscheid ist bindend.

Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren
- Das Anliegen muss in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde oder Stadt fallen.
- Das Begehren muss klar formuliert und rechtlich umsetzbar sein.
- Oft gibt es Fristen, innerhalb derer ein Bürgerbegehren eingereicht werden muss (z. B. nach einer Entscheidung des Stadtrats).
- Ein Kostendeckungsvorschlag ist häufig erforderlich, wenn das Vorhaben Kosten verursacht.
Ein Bürgerbegehren ist der Prozess, der zur Einleitung eines Bürgerentscheids dient.
Ein Bürgerentscheid ist das eigentliche Abstimmungsergebnis der Bürger.
